Als common-law marriage oder cohabitation[1] bezeichnet man im US-amerikanischen Recht eine Ehe ohne Trauschein.
Anders als in Deutschland, wo es traditionell eine scharfe Trennung zwischen Ehen und Nicht-Ehen gibt[2] und die wilde Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft als „Nicht-Ehe“ gilt[3] und wo es „Ehen ohne Trauschein“ nur „sozusagen“ gibt, hat die common-law marriage vor allem im Todesfall bestimmte vermögensrechtliche Wirkungen wie eine Ehe. Hinsichtlich dieser Rechtsfolgen ähnelt sie der postmortalen Eheschließung in Frankreich oder dem gesetzlichen Zusammenwohnen in Belgien.
Eine common-law marriage hat aber während ihres Bestehens nicht die güterrechtlichen Folgen einer Ehe.[4]
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