Common-law marriage

Als common-law marriage oder cohabitation[1] bezeichnet man im US-amerikanischen Recht eine Ehe ohne Trauschein.

Anders als in Deutschland, wo es traditionell eine scharfe Trennung zwischen Ehen und Nicht-Ehen gibt[2] und die wilde Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft als „Nicht-Ehe“ gilt[3] und wo es „Ehen ohne Trauschein“ nur „sozusagen“ gibt, hat die common-law marriage vor allem im Todesfall bestimmte vermögensrechtliche Wirkungen wie eine Ehe. Hinsichtlich dieser Rechtsfolgen ähnelt sie der postmortalen Eheschließung in Frankreich oder dem gesetzlichen Zusammenwohnen in Belgien.

Eine common-law marriage hat aber während ihres Bestehens nicht die güterrechtlichen Folgen einer Ehe.[4]

  1. common-law marriage dict.cc, Deutsch-Englisch-Wörterbuch
  2. Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Studienausgabe. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1984, S. 581.
  3. Synonyms for common-law marriage thesaurus.com
  4. Mary S. Yamin-Garone: Fact or Fiction: Five Myths about Common Law Marriage Dezember 2009.

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